© Dirk Burchard am 20. März 2018 | www.ryker.de/dirk/archiv/religionsfreiheit.html |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Bundesminister Horst Seehofer & Jens Spahn, sowie die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB für deren vorgebliche Debatte
der vergangenen Woche, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht oder umgekehrt Deutschland zum Islam.
Das nach zwei verlorenen Weltkriegen von westalliierter Besatzung ermöglichte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt aus guten Gründen diese völkische Religionsfreiheit nicht, die aus dem neuen Bundeskabinett penetrant als selbstverständlich kommuniziert wird. Religionsfreiheit ist ein Individual-Grundrecht, insbesondere ein Abwehrrecht gegen den Staat, damit niemand sich für seinen Glauben zu rechtfertigen braucht, selbst wenn es das Fliegende Spaghettimonster der Pastafari sein soll.
Reichskanzler Bismarck hatte bereits eine Auswanderungswelle insbesondere nach Amerika losgetreten, als er den Protestantismus zur Staatsreligion erheben wollte, und Deutsche im Nationalsozialismus haben den jüdischen Glauben sogar als vermeintliche Rasse verfolgt und sehr viele Menschen ermordet, wobei schon damals Protestanten bevorzugt Polizisten wurden, da Katholiken als nicht reichstreu
galten. Kein Bundesminister kann danach eine völkische Debatte über Religion führen und behaupten, er hätte nicht gewußt, daß er damit ein Individualgrundrecht beschädigt, und das gilt auch für die Bundeskanzlerin, insoweit sie nur scheinbar widerspricht, der Islam gehöre doch zu Deutschland, als hätte eine solche Debatte der politischen Machtelite über offiziell geduldete oder verpönte Religionen irgendeine Berechtigung. Daß Frau Merkel mit ihrem vorgeblichen Widerspruch tatsächlich sogar vorsätzlich die völkische Religionsdebatte befeuern wollte, deutet ihr Verzicht auf jeden Widerspruch am 17. Januar 2018 an, als ausgerechnet ein mit Rechtspopulisten koalierender Kanzler aus Österreich in Berlin direkt neben ihr vor der Pappwand stehend Die Lösung der Migrationsfrage
gefordert hatte, als wollte er das gleich noch am Wannsee erörtern.
Die Debattenführer der letzten Woche reproduzieren sogar schon die Aufhebung der Trennung von Staat & Religion in der Türkei, wie sie von Recep Tayyip Erdoğan betrieben wird, so daß zur tatsächlich effektiven Verteidigung des Individualgrundrechts auf Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestrafung wegen Volksverhetzung geboten ist, nachdem auf die ursprünglich schon verunglückte Formel noch zur Integration von Muslime des kurzzeitigen Bundespräsidenten Christian Wulff vom 3. Oktober 2010, der Islam gehöre inzwischen auch zu Deutschland, offensichtlich ein Dammbruch erfolgt ist, daß sich die Exekutive anmaßt, Grundrechte nicht mehr dem Souverän zu gewährleisten, sondern sie diesem bestenfalls noch feudalherrrlich zu gewähren.
Um das übliche staatsanwaltschaftliche Abbügeln derartiger Strafanzeigen wissend, halte ich es im übrigen vorliegend jedenfalls für angemessen, zumindest den Bundestag über die Aufhebung der Immunität entscheiden zu lassen, um Anhörungen von Beschuldigten anzufordern, da ich im Hinblick auf die Reichstagsabstimmung vom 23. März 1933 für noch gefährlicher als völkisch-nationalistische Parlamentarier jene bürgerlichen
erachte, die sich nicht konsequent von rechten Attacken auf die Freiheitsversprechen des Grundgesetzes abgrenzen.
Ohnehin mutet lächerlich an, die eindeutig christliche Prägung dieses Landes durch Bekämpfung andersgläubiger Einsprengsel verteidigen zu wollen. Auf Skandale wegen sexuellen Mißbrauchs hat die katholische Kirche mit Papst Franziskus bereits begonnen, sich auf ihre spirituellen Wurzeln zurückzubesinnen, wohingegen die evangelische Kirche auch im Lutherjahr 2017 noch haderte, neben der Herausstellung von dessen Leistungen wie Bibelübersetzung oder Abschaffung des Ablaßhandels dessen Scharfe Barmherzigkeit
als sieben zentrale Vorlagen zum Holocaust zu verurteilen. Die christlichen Kirchen in Deutschland haben ebenso wie Muslime genügend Fundamentalismus in ihren eigenen Reihen zurückzudrängen, so daß die Debattenführer Seehofer, Spahn & Merkel indem sie ihre Grundgesetz-widrige Ideologie von obrigkeitsstaatlich definierter völkischer Religionsfreiheit wie Schweine in politische und auch religiöse Diskurse hetzen, nachhaltig die Besinnung von tatsächlich Gläubigen stören, die in ihren jeweiligen Religionen spirituelle Inspiration suchen…
Mit freundlichem Gruß
Dirk Burchard
Staatsanwaltschaft Berlin
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(nicht für frist- und formwahrende Schreiben)
Datum: 28. März 2018
Strafanzeige vom 20.03.2018 gegen
Horst Seehofer, Angela Merkei und Jens Spahn
Vorwurf: Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Burchard,
den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Das ist nicht der Fall.
Der Äußerung Der Islam gehört nicht zu Deutschland
stellt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 5 Abs. 1 GG weder ein Aufstacheln zum Hass noch eine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Unter Aufstachelung zum Hass ist ein Verhalten zu verstehen, weiches auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 – 4 StR 129/11, Rn. 18, juris m.w.N.). Eine Aufforderung zu Gewalt- öder Willkürmaßnahmen setzt ein über das bloße Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere mit dem Ziel voraus, in ihnen den Entschluss zu diskriminierenden Handlungen hervorzurufen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2008 – 3 StR 394/07 –, Rn. 16, juris m.w.N.). Das Vorliegen dieser Voraussetzungen lässt sich in Bezug auf die von Ihnen beanstandete Äußerung nicht feststellen.
Auch stellt die Äußerung kein (vorsätzliches) Beschimpfen, kein Verächtlich machen und kein Verleumden im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 03. April 2008 – 3 StR 394/07 –, Rn. 17, juris) dar.
Mit freundlichen Grüßen
Hagendorf
Staatsanwalt
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Hamburg, 20. April 2018
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Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) zur Verteidigung des Individual-Grundrechts auf Religionsfreiheit aus Artikel 4 GG gegen völkische Konditionierung
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Hagendorf,
Ihr auf den 28. März 2018 datiertes Schreiben zu Ihrem Geschäftszeichen 276 Js 704/18 habe ich mit Datum des Poststempels vom 3. April 2018 am 4. April erhalten.
Sie isolierten darin Aussagen, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht vom Zusammenhang ihrer Verwendung und von der staatlichen Verantwortung ihrer Verwender für den staatlichen Repressionsapparat, um nicht opportune strafrechtliche Ermittlungen zu unterlassen, und Sie ignorieren dabei komplett meine schon in der Betreffzeile eindeutig Werte-orientierten Ausführungen, daß mit dieser Ressentiments gegen Muslime schürenden oder diese nur vorgeblich integrierenden, tatsächlich aber vor allem völkischen Debatte der politischen Machtelite von allen Beteiligten gleichermaßen ein Frontalangriff gegen das Individualgrundrecht auf Religionsfreiheit geführt wurde und noch immer geführt wird.
Daß während einer völkisch derart aufgepeitschten Scheindebatte Religionsfreiheit nicht frei gelebt werden kann, wie auch sonst kein Freiheitsrecht, für das das Grundgesetz stehen soll, begreifen problemlos Menschen mit geringerem Bildungsstatus als Sie, so daß ich als ein Nebenziel dieser völkischen Debatte auch jene Entfesselung von Geistfeindlichkeit empfinde, wie Sie mich als Spinner hinstellen, der sich nur
an der Äußerung Der Islam gehört nicht zu Deutschland
stören würde, obwohl sogar schon allgemein die klassisch westlichen Freiheitswerte für alle Bundesbürger beschädigt werden:
Am Folgetag auf meine Strafanzeige hatte Angela Merkel ihre Autorität als Bundeskanzlerin auf ihre Regierungserklärung verwendet, daß der Islam inzwischen ein Teil Deutschlands geworden
sei. Das klingt vordergründig um Integration bemüht, aber indem sie auf die Propaganda ihres eigenen Heimatministers, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, an diesem 21. März 2018 gerade nicht im Bundestag erklärt hat, daß sie dieses Land nicht zurückfallen läßt in Zeiten, als noch staatlich bestimmt wurde, welche Religionen opportun oder zu ächten waren, hat sie Grundgesetz-widrig genau diese Definitionsmacht an sich gerissen und ist in ihrem Kabinett seitdem insoweit Die Führerin
einer Parallelgesellschaft, die den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen hat, denn mit ihrer eindeutigen Positionierung, daß auch die Bundeskanzlerin das Individualgrundrecht auf Religionsfreiheit für ihre völkische Selektionsmacht opfert – wenngleich derzeit noch für Muslime, hat sie genau den sich seit Jahren formierenden Mob ermuntert, ihr auch noch weiteres Einknicken in dieser Frage abzupöbeln. Diese Bundeskanzlerin hatte den Mob selbst herausfordernd entfesselt, als sie Obamas Yes, we can
zu ihrem Wir schaffen das
gemacht hat, um sich als Mutter-Theresa-der-Flüchtlinge zu inszenieren, worauf sie tatsächlich aber nur Asyl-Gesetze verschärft und Erdoğan bezahlt hat, die Flüchtlingswelle zu stoppen, von Krieg traumatisierte Flüchtlinge überwiegend in Unterschichten-Stadtteilen hat abladen lassen, wo Hartz IV seit jeher ihre einzige Antwort auf Armut
ist, und sich um Integration schon gar nicht gekümmert, was seitdem eine Steilvorlage nach der anderen für Hetzer(innen) vom rechten Rand hervorbringt.
Erwartbare Gewalteskalationen werden dabei entgegen Ihren Behauptungen auch billigend in Kauf genommen, denn das hatte bereits zum Asylkompromiß 1992 funktioniert
, als die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber in Rostock-Lichtenhagen und Wohnhäuser in Mölln brannten. Aus dem Januar 1998 gibt es ein Photo, wie Uwe Mundlos, Uwe Boehnhardt und Beate Zschäpe gegen die Wehrmachtsausstellung in Dresden hinter einem Transparent demonstrieren, auf dem stand: Nationalismus – eine Idee sucht Handelnde
, und in dieser Gesinnung wurden sie über die Patriotismus- & Leitkultur-Debatten um die Jahrtausende so nachhaltig bestärkt, daß seit knapp fünf Jahren ein Strafprozeß in München praktisch keinen einzigen der mindestens zehn Morde aufgeklärt hat, aber beharrlich an der Legende von der kleinen NSU-Terrorzelle bastelt, isoliert vom Thüringer Heimatschutz und anderen rechtsextremen Netzwerken und insbesondere ohne Verstrickungen sogenannter Verfassungsschützer oder sonstiger Staatsbesoldeter. Am 19. Oktober 2005 forderte Norbert Lammert als damaliger Bundestagspräsident eine neue Patriotismus-Debatte parallel zu einem gleichgesinnten Thesenpapier
der sächsischen CDU, dessen Gedankengut bei den Besorgten Bürgern
von Pegida beträchtliche Früchte getragen hat. Die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung gemäß Artikel 21 GG funktioniert in diesem Land mit völkischen Ressentiments im nationalen Rausch bis in gewaltbereite Kreise zumindest im Wortsinne hervorragend, und über eine Scheindebatte, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht, wird derzeit nunmal Grundgesetz-widrig mobilgemacht, damit das ehemalige Individual-Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht mehr gewährleistet, sondern für die Exekutive verfügbar wird. Nach Anpassung
von Migranten zu krakehlen
und dabei gleichzeitig die Freiheits-Werte völkisch zu pervertieren, die dazu überhaupt Orientierung geben könnten, ist seit Joseph Goebbels das erbärmlichste Hirngeficke aus Berlin, weswegen ich den heutigen Führergeburtstag
gewählt habe, um mit dem Finger dorthin zu zeigen.
Zwischenzeitlich heizen diese Scheindebatte auch noch der derzeitige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt an, auf ich hiermit meine Strafanzeige zur Verteidigung des Individual-Grundrechts auf Religionsfreiheit aus Artikel 4 GG gegen völkische Konditionierung erweitere.
Umso mehr bin ich der Überzeugung, daß dieser offensichtliche und verantwortungslose Bruch mit dem Individualgrundrecht auf Religionsfreiheit insbesondere schon durch die beiden führenden Repräsentanten von Exekutive und Legislative unbedingt durch die Judikative zu sanktionieren ist, um ansonsten erwartbare Eskalationen zu verhindern und überhaupt erst mit der Wiederherstellung von seit Jahrzehnten in diesem Land beschädigten Freiheitswerten beginnen zu können…
Mit freundlichem Gruß
Dirk Burchard
Staatsanwaltschaft Berlin
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(nicht für frist- und formwahrende Schreiben)
Datum: 28. März 2018
Sehr geehrter Herr Burchard,
den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hagendorf
Staatsanwalt
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Wenn Angela Merkel erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland, hat das ungefähr den Wert wie ihr vollstes Vertrauen
, das sie üblicherweise ihren Ministern kurz vor dem Sturz ausspricht, und der Kontrollverlust der sächsischen Polizei auf die rechten Ausschreitungen in Chemnitz später im Jahr 2018, sowie die Wahlergebnisse der AfD markieren auch die Ernte derartiger Brandstiftungen. Anstatt das Individualgrundrecht auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als unverletztlich zu verteidigen, betrieben Merkel & Schäuble als oberste Repräsentanten zweier Staatsgewalten, wovor Josef Schuster als Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland warnte, daß es Gruppen und Parteien geben [würde], die sich anmaßen zu bestimmen, wer dazugehört und wer nicht.
Staatsanwalt Hagendorf präsentierte sich hier nur als Abziehbild eines Kaiser- & Führer-treuen Staatsbesoldeten, indem er aus einem Vorgang zwei Aktenzeichen schindet, um sich Hierarchie-aufwärts als Leistungsträger
zu inszenieren – diese Martin Zschächner, Maik Bunzel, Ronald Schill, Jens Maier oder Hans-Georg Maaßen sind überall in Justiz & Verwaltung, und Unterschichten-Kriminalisierung können sie alle gut, bevorzugt gegen links
, aber tatsächlich effektive rechtstaatliche Werte-Gewährleistung sähe anders aus, und schon Jom Kippur 2019 schloß sich die nächste Kreisrundung dieser Brandstiftungs-Spirale:
Statt nachträglicher Verbundenheit, hätten #Merkel & #Schäuble in 2018 besser konsequent #Individualgrundrechte aus Artikel 4 GG als unverletztlich verteidigt, anstatt sich anzumaßen zu bestimmen, wer dazugehört und wer nicht (damals der Islam) → https://t.co/3P9cOasKOr
— Dirk Burchard (@DirkBurchard) October 9, 2019
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