© Dirk Burchard zum 9. November 2013 | www.ryker.de/dirk/archiv/nsu.html |
Semiya Şimşek, Tochter des NSU-Mordopfers Enver Şimşek, sagte zum ersten Verhandlungstag in den tagesthemen: Ich möchte nicht mehr wie die letzten dreizehn Jahre jeden Tag an diesen Mord denken und warum ist das damals so gelaufen – einfach auch keine Antworten zu haben. Ich möchte jetzt Antworten haben.
Zwar wünsche ich allen Opferangehörigen, daß sie mit ihren jeweiligen Anliegen weiterkommen, befürchte aber, daß sie im Oberlandesgericht München letztlich eher zusätzlich belastet werden, und zwar systematisch:
Am 4. November 2011 endete der NSU-Rechtsterrorismus als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – aufgeflogen erst nach ihrem 14. Banküberfall – sich vielleicht selbst töteten und Beate Zschäpe ihre gemeinsame konspirative Wohnung sprengte. Wenige Monate zuvor, am 22. Juli 2011, hatte Anders Behring Breivik rechtsextrem motiviert in Norwegen gemordet. Sofort nach den Anschlägen in Oslo und auf Utøya hatte Norwegens Ministerpräsident Jens Stoltenberg den Tätern öffentlich erklärt: Ihr werdet unsere Demokratie und unser Engagement für eine bessere Welt nicht zerstören.
Niemand könne Norwegen zum Schweigen schießen
, und das Land würde nicht aufhören, zu seinen Werten zu stehen. Wenige Tage darauf bekräftigte er dies: Unsere Antwort wird mehr Demokratie sein, mehr Offenheit und mehr Menschlichkeit
. Wir akzeptieren verschiedene Ansichten, auch extreme. Aber wir werden nie Gewalt akzeptieren
. Er betonte: Es hat mir sehr geholfen, dass ich andere trösten konnte. Ich fühle mich geehrt, dass ich in einer Lage bin, in der ich mein Beileid ausdrücken konnte. Ich habe nicht nur Menschen in meinem Namen getröstet, sondern im Namen der Nation und der ganzen Welt. Das hat mir Stärke gegeben.
Und Kronprinz Haakon ergänzte: Wir stehen vor einer Wahl. Wir können das Geschehene nicht ungeschehen machen. Aber wir können uns entscheiden, was es mit uns als Gesellschaft und als Einzelne macht.
Was in Deutschland immer gern Den-Rechtsextremismus-politisch-bekämpfen genannt wird, diese folgenlose Formulierung politischer Zielsetzungen, wurde in Norwegen sofort und noch im Schockzustand geradezu aus dem Ärmel geschüttelt, nämlich eine eindeutige Delegitimierung rechtsextremer Ideologien: Es gibt ein Norwegen vor dem 22. Juli und ein Norwegen danach. Das Norwegen danach wird eine noch tolerantere Gesellschaft sein.
Genau in diesem Geist wurde Breivik am 16. April 2012 angeklagt und am 24. August 2012 verurteilt, und gemessen an diesem Vorbild haben Politik und Justiz in Deutschland zum NSU-Terrorismus schon lange versagt.
Der immerselbe Stil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ist die Stabilisierung des Korpsgeists der konservativen Elite
mittels Suche nach möglichen Schwachstellen in alternativen Lebensentwürfen, in welche diese Reaktionäre zur Selbstbehauptung
dann reinkartätschen. Dementsprechend kommentierte die unmittelbaren Reaktionen in Norwegen auf Breiviks Terroranschläge Georg Paul Hefty am 27. Juli 2011: Sollte sich herausstellen, dass ein schnelleres Eingreifen auf der Insel, aber auch schon bei der geheimdienstlichen und polizeilichen Entdeckung und Überwachung des späteren Täters theoretisch möglich gewesen wäre und so auch nur ein einziges Kind vor dem Erschießen hätte bewahrt werden können, dann wird die politische Hoffnung, mehr Offenheit führe zu einem sichereren Alltag, dahinschmelzen.
Diese überhebliche deutsche Häme zum vermeintlichen Scheitern einer offenen Gesellschaft in Norwegen, ist ein typischer Reflex jener deutschen Reaktionäre, die sich noch immer in ihrem
Triumph vom Herbst 1977 suhlen, eine ganze Generation mit ihren dumpfen 68er-Klischees stigmatisiert, massenhaft selbst noch für Sitzblockaden kriminalisiert und mit dem Radikalenerlaß sowieso von den Schaltstellen der Macht ferngehalten zu haben – eine Generation, die zeitgleich in den USA genug Freiheiten erleben durfte, um in ihren Garagen heutige Weltkonzerne wie Apple oder Microsoft zu gründen. Folglich waren es auch nicht deutsche Polizisten oder Geheimdienste, die den NSU-Rechtsterrorismus beendet haben, sondern es war Beate Zschäpe selbst, die mit dem Anzünden ihrer Wohnung diesen Lebensabschnitt abgeschlossen hat, so daß ein offizielles Wegsehen nicht mehr möglich war und in exzessives Aktenschreddern bei verstrickten Geheimdiensten, sowie diverse Untersuchungsausschüsse mündete.
Der NSU-Terrorismus erklärt sich einfach aus dem bundesdeutschen Staatsbürgerschafts- und Ausländerrecht – erstere bekommt bevorzugt noch heute, wer eine arische Abstammung aus deutschem Blut nachweist, und zweiteres wird von den drei Stammtischparolen bestimmt Deutschland ist kein Einwanderungsland!
, Das Boot ist voll!
, sowie: Kriminelle Ausländer abschieben!
Während modernere westliche Demokratien üblicherweise Einwanderungsgesetze besitzen mit strengen Kriterien, welche Einwanderer sie wollen, und (fast) alle anderen auch wieder abschieben, müssen Einwanderer in Deutschland um politisches Asyl bitten wie Strafgefangene um Gnade, sich also als Opfer ihres Heimatstaats rechtfertigen. Weil Asylbewerber üblicherweise keine Arbeitserlaubnis bekommen und bis zu einem 2012 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch nur Sozialleistungen sehr weit unterhalb des Existenzminimums bekamen, ist die systematische Kriminalisierung von Ausländern zwecks Konstruktion eines Abschiebegrunds elementarer Bestandteil der deutschen Praxis zum Ausländerrecht. Das ist alles nicht sachgerecht, befriedigte aber die zuvor erwähnten Stammtischparolen so trefflich, daß 1993 mittels Grundgesetzänderung der Artikel 16a GG entstand und den seit der Wiedervereinigung verstärkt wieder aufflammenden Deutschland-Deutschland-über-alles-Launen so nachhaltig huldigte, daß zwischendurch auch mit politischen Diskursen
wie Kinder statt Inder
sich vom Mordanschlag in Solingen 1993 bis zum NSU-Terrorismus in diesem Jahrtausend eine klare Linie zieht.
Der NSU-Prozeß mit seiner glücklich strahlenden Hauptangeklagten stellt überhaupt keinen Bruch dar. Zehn Morde sind angeklagt, zu denen die Täterschaft der beiden inzwischen selbst toten Uwes zu klären wäre, sowie dann die Beteiligung insbesondere von Beate Zschäpe, der selbst eine Schwere Brandstiftung nachzuweisen wäre, bis notfalls nur noch die Kaugummi-artig dehnbaren Tatbestandsmerkmale der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Verurteilung blieben. Nun hatte die Verlesung der Anklageschrift am zweiten Verhandlungstag schon nicht jene Wirkung entfaltet, für die § 353d Nr. 3 StGB dieser Leistungsschau der Ermittlungsbehörden die große Show sichert. In alten Gerichtssälen sitzt dann der Angeklagte an der tiefsten Position im Raum und blickt hoch zur Silhouette des Staatsanwalts, der ihm vor einem bunten Fenster seine Verbrechen verbal hinabpeitscht, aber daß den in München angeklagten irgendeine Tatbeteiligung nachgewiesen würde, wurde bisher nicht berichtet. Scheinbar plätschert dieser Prozeß trotz temperamentvollem
Vorsitzendem in einer zähen Abarbeitung der mehr als 600 Zeugen dahin, ohne daß es spektakuläres zu berichten gab. Bei den zehn Mordfällen scheinen auch nur wenige Beweise zu erörtern sein, anders als im Mordfall Buback, wo es Jahrzehnte später schonmal um einen verschwundenen Turnschuh geht. Noch weniger scheint es um die Verstrickungen von Ermittlern und Verfassungsschützern zu gehen: Wieso wollten letztere Uwe Mundlos eine Kreditkarte von seinem Vater in den Untergrund zuspielen und haben diesem geraten, von einer Telefonzelle aus anzurufen, falls sein Sohn sich meldet, damit die Polizei nicht mithören kann? Wie war das mit den echten falschen Pässen von der Bundesdruckerei, und wer hatte Beate Zschäpe unmittelbar auf den Tod ihrer beiden Freunde mehrfach aus dem sächsischen Innenministerium angerufen? Wie hat sie denn funktioniert, diese Ehe mit zwei Partnern
, in der Beate Zschäpe sich durchgesetzt hatte, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos auswandern wollten? Fassbinder hat mal aus so einem homoerotischen Wettstreit mit einer Frau in Dreiecksbeziehung die einzige deutsche Fernsehserie mit Weltruhm geschaffen, aber ganz so tiefgründig wird der bundesdeutsche Rechtsterrorismus vermutlich nicht analysiert werden, zumal schon die ermittelten Fakten wenig detailliert scheinen.
Die offiziell bevorzugte Funktion des NSU-Prozesses erschließt sich am trefflichsten über den Hofschranzen-Journalismus der GEZ-Mafia, die dem Bundespräsidenten Vollzug melden will, daß die NSU-Opferangehörigen dem deutschen Staat wieder
vertrauen: Den ersten Verhandlungstag kommentierte in den tagesthemen ein
Stefan Raue vom mdr mit pastoraler Monotonie: Sehr korrekt, so könnte man diesen ersten Verhandlungstag nennen. Regeln und Rituale bestimmten heute das Geschehen im Saal. […] Dieser wichtigste Strafprozeß der letzten Jahrzehnte hat juristisch bürokratisch begonnen, und das ist gut so…
. Der Prozeß und die Berichterstattung fungieren hier als mediale Klospülung, bei der ersterer möglichst lange dauern und zweitere immer nachrangiger werden soll, und so durfte sich Ingo Zamperoni, nachdem er seine tagesthemen zum zweiten Verhandlungstag damit noch eröffnen mußte, schon freuen wie ein kleiner Junge über einen völkisch erhebenden Schlußbericht, daß wenigstens schonmal die Engländer viele deutsche Überlegenheiten anerkannt hätten. Und knapp fünf Monate später schwärmte Frank Bräutigam in der 20-Uhr-tagesschau vom 1. Oktober: Der heutige Tag zeigt, daß das Verfahren doch mehr leisten kann als allein die Schuldfrage zu klären. Vertreter der Opfer kommen ausführlich zu Wort, können ihre Wut, ihren Schmerz nach außen tragen, und: jahrelange Verdächtigungen werden ausgeräumt, die Familien so rehabilitiert.
Mal abgesehen davon, daß zur Schuldfrage bisher nicht viel geklärt wurde, sagen die Opferangehörigen im Strafprozeß unter Zwang als Zeugen aus. Sie sind Statisten bei einer öffentlichen Schauveranstaltung, mit welcher der Staat eine Verletzung seiner vorgeblichen Werte ahndet. Daher werden Zeugen auch polizeilich vorgeführt, falls sie nicht erscheinen. Dergleichen umzulügen, als würde ihnen mit dem Strafprozeß eine Art Gesprächstherapie gewährt, ist schon eine arg tollkühne Verdrehung dieser Tatsachen. Die Opferangehörigen sollten aufpassen, daß der NSU-Prozeß in München und die Berichterstattung nicht als Verfeinerung jener Methode Khaled El-Masri wirken, dessen Folter ebenso systematisch verleugnet wurde wie viele Aspekte des NSU-Terrorismus auch, bis dieser die ihm zugefügte Gewalt selbst reproduzierte und dafür seinerseits bestraft wurde, so daß heute offiziell gehofft wird, er würde zu seiner Familie in den Libanon zurückkehren (Zum Mordfall Marwa al-Schirbini hier am 11. November 2009). SPIEGEL ONLINE in seinen englischsprachigen Artikeln schreibt auch sehr viel offener als auf deutsch, daß sich in Deutschland durch den NSU-Prozeß nichts ändern wird.
Nationalismus – eine Idee sucht Handelnde
stand auf einem Transparent, hinter dem Beate Zschäpe marschierte, und vor Gericht dürfte sie vermutlich schlicht darauf vertrauen, daß deutschen Juristen deutscher Patriotismus letztlich näher sein wird als Migranten. So komplett abwegig ist das nicht. Ich erinnere mich selbst an den 2. Dezember 1998 als Rechtsreferendar in Sachsen-Anhalt, als ich für die Staatsanwaltschaft Stendal zum Amtsgericht in Burg kurz vor Brandenburg gefahren war. Das war noch die Zeit, als Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern komplett verleugnet wurde. Richterin H. verhandelte gegen einen zur Tatzeit minderjährgen Farbigen aus Sierra Leone, der in Essen Kokain verkauft hatte und von drei Bundespolizisten festgenommen worden war, die damals noch Bundesgrenzschützer hießen. Einer davon war als Zeuge gekommen, mindestens einen Kopf größer als der Angeklagte und vermutlich doppelt so schwer, der äußerte, er hätte nichts gegen Ausländer, was Richterin H. sogleich freudig protokollierte, um sich dann zum Tatvorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte allein mit der Aussage zu begnügen: Der hat nach der Pistole eines Kollegen gegriffen, und dann mußten wir den Schlagstock einsetzen.
Alles hatte der Afrikaner zugegeben und protestierte heftig nur gegen diesen einen Tatvorwurf, und ich mochte den zum Mißfallen der Richterin auch nicht glauben. Nachmittags hatte ich dann bei derselben Richterin einen jungen neoNazi voller Delikte wie verfassungswidrige Kennzeichen im Bundeszentralregisterauszug. Diesmal saß er mir gegenüber mit einem Kumpel – beide in Lonsdale-Klamotten, mit dem er eine Telefonzelle demoliert hatte, was insofern erstaunlich war, als es damals in dieser Gegend sowieso keine nicht demolierten und noch funktionsfähigen Telefonzellen gab. Er war jung, sah gut aus, ließ sich angeblich gerade eine Hakenkreuztätowierung per Laserbehandlung vom Unterarm entfernen und schmachtete intensiv Richterin H. an, die ohne meine Zustimmung zu erfragen, das Verfahren einstellte und mir nur noch barsch mitteilte, welche Staatsanwältin angeblich zugestimmt hatte – danach übergab ich ihr noch jene Akte, deren Verbummeln sie mir in der Folgewoche anhängen wollte, wie ich bereits an anderer Stelle schrieb. Aber auch außerhalb von Gerichtssälen könnte Beate Zschäpe viele Handelnde für Nationalismus entdecken. Während der Nachrichtenflaute zu den Sondierunggesprächen nach der Bundestagswahl dominierten auf einmal vor Lampedusa ertrunkene Flüchtlinge deutsche Massenmedien, für die Jutta Ditfurth jahrelang ausgelacht wurde, die würde sie sich ausdenken, und diese medial inszenierte Betroffenheit ist selbstverständlich folgenlos verpufft, um dann mit einem bayerischen Paukenschlag zur Ausländer-Maut wieder die nationale Sache einzupeitschen. Selbstverständlich ärgern sich Autofahrer aus Bayern zu recht, wenn sie in Österreich Autobahn-Maut bezahlen müssen, aber die Lösung des Problems sollte dann doch nicht sein, als Revanche ebenso ganz Deutschland auf diese nationalistische Kleinstaaterei einzuschwören. Nein, der deutsche Nationalismus hat viel zu viele Handelnde.
Ich bin Europäer und liebe Freiheitsrechte. Universelle Freiheitsrechte, für die ich in jeder westlichen Zivilisation gleichermaßen eintreten könnte, so wie sie zumindest vorgeblich auch das Grundgesetz schützt, ebenso wie andere westliche Gesellschaftsordnungen. Ich brauche auch keine Inlandsgeheimdienste, deren Berichte weder Helmut Schmidt, noch Helmut Kohl geschätzt hat. Ich wollte am 9. November auch keine lange romantische Kristallnacht
genießen, sondern einen Tag der Besinnung auf individuelle Bürger-Verantwortung. Außerdem bin ich für eine Europäische Staatsbürgerschaft, daß dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt wählt, er auch sein Wahlrecht ausübt und seine Steuern bezahlt – um mehr geht es dabei nicht, ganz genau wie bei einem Umzug von einem Bundesland in ein anderes. Deshalb war ich auch immer gegen doppelte Staatsbürgerschaften, und anders scheint mir die nationalistische Kleinstaaterei in Europa auch nicht überwindbar zu sein, daß die individuelle Freiheit endlich über jeglichen Nationalismus gestellt wird. Meine persönliche Meinung, aber nächstes Jahr wird angeblich der Bundespräsident, dieser DDR-Bürgerrechtler und Chef-Abwickler für perverse Geheimdienste, erst noch dreimal das deutsche Super-Gedenkjahr
retten, zum 100jährigen Jubiläum des Ersten Weltriegs, zum 75jährigen des Zweiten und zum 25jährigen des Mauerfalls…
Nachträge, was auf meine obige Zwischenbilanz weiter im NSU-Prozeß geschehen ist:
Auf meine Zwischenbilanz vom 9. November 2013 war ich zumindest abgeklärt genug, um den Niedergang des NSU-Prozesses gelassen zu beobachten, ohne daß mich mein ehemaliger Berufsstand allzu wütend macht. Eine abschließende Betrachtung sollte es von mir nicht geben, denn zum einen mochte ich in diese pseudo-rechtstaatliche Roben-Show zur Ablenkung von Verstrickungen staatsbesoldeter Seilschaften gar nicht so tief einsteigen wie www.nsu-watch.info oder www.nsu-nebenklage.de, und dann wäre ich auch befangen, nachdem ich bereits am 3. Oktober 2000 den Landtag von Sachsen-Anhalt in einem offenen Brief darauf hingewiesen hatte, wie sich westReaktionäre in Justiz und Verwaltung die neuen Bundesländer als „Braune Kaderschmiede“ einrichten, indem sie freiheitliches Gedankengut systematisch ausmerzen – gegen eine solche Seilschaft hatte ich am 9. November 2003 bei der Generalbundesanwaltschaft auch Strafanzeige erstattet, und die schwach fundierte Anklage im NSU-Prozeß, die insoweit aber auch die Arbeitsleistung zum Rechtsterrorismus von zehn Mordkommissionen und diversen Verfassungsschutz
-Ämtern bündelt, ist auch nicht das erste Versagen des bundesdeutschen Rechtstaats, wodurch ich mich bestätigt sehe. Es war unwahrscheinlich, daß Richter Manfred Götzl im NSU-Prozeß ein Urteil fällen würde, das über seine Justizkaste hinaus Überzeugungskraft entfaltet. Nach Abschluß der Roben-Show dürfte daher in einer Pressekonferenz der Opferangehörigen das Schlußurteil über die bundesdeutschen Ermittler, das Gerichtsverfahren und die Berichterstattung ergehen, dachte ich, aber das steht vermutlich auch mangels schriftlicher Begründung und Rechtskraft der Urteile noch aus. Unter dem Buchtitel „Kein Schlusswort“ waren die gesammelten Plädoyers der Nebenkläger zum Ende des NSU-Prozesses erschienen, in den die Opferanghörigen kein Vertrauen mehr setzten. Die Urteilsverkündung vom 11. Juli 2018 irritierte viele Prozeßbeobachter, Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm war auch Manfred Götzls Ablesen vom Blatt aufgestoßen, deuten mochten sie das aber nicht so wie Richter, die vom Kreml diktierte Urteile verkünden, in Moskau „Vorleser“ genannt werden, obwohl verknüpft mit den Erkenntnissen aus den parlamentarischen Untersuchungssausschüssen der Länder der „Schlußstrich“ als Urteilsziel sehr klar erkennbar ist. Nach mehr als fünf Jahren Prozeßdauer brauchte ich nur drei Twitter-Nachrichten zu meiner persönlichen Einordnung des Urteils:
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Daß sich Ralf Wohlleben nach seiner Haftentlassung in Sachsen-Anhalt niedergelassen hat, schließt für mich einen persönlichen Kreis, denn in Sachsen, Thüringen & Sachsen-Anhalt hatte nach der Wiedervereinigung die CDU die ersten Richter & Beamte auf Lebenszeit eingestellt, in Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern die SPD, und welchen Unterschied das macht, ist bald drei Jahrzehnte später am Rechtsextremismus klar zu erkennen: In Sachsen waren die Rechtspopulisten der AfD bei der Bundestagswahl 2017 schon die stärkste politische Kraft, Thüringen hatte unter CDU-Herrschaft den NSU-Terrorismus hervorgebracht, ist aber selbst nach einem Politikwechsel 2014 noch immer ein Björn-Höcke-Paradies, und Sachsen-Anhalt wird trefflich gekennzeichnet durch die Nichtaufklärung der Todesfälle Oury Jalloh, Hans-Jürgen Rose & Mario Bichtemann, was dort mit Disziplinarverfahren verhindert wird, deren verlogene Konstruktion mir leider allzu vertraut ist, zumal Sachsen-Anhalt das Bundesland ist, dessen höchstem Gericht schon das Bundesverfassunsgericht attestiert hatte, es würde „außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ entscheiden, und die sogar noch Hans-Christian Ströbele schockten, dergleichen hätte er „in 30 Jahren Strafverteidigung noch nie erlebt”. Ralf Wohlleben als höchstwahrscheinlicher V-Mann paßt selbstverständlich besser als ich zur Justiz & Verwaltung von Sachsen-Anhalt, nachdem bei mir dort schon im alten Jahrtausend zusammengewachsen war, was tatsächlich zusammengehört.
Unbehelligt bleiben die etwa 140 übrigen Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes, davon rund 40 Vertrauenspersonen der Inlandsgeheimdienste, die feiern ihre Terrorzelle auch weiterhin, und das Schlußurteil der Opferangehörigen über den NSU-Prozeß steht sowieso aus…
Dirk Burchard InternetWerkArchiv InternetPhotoGalerie dburchard@web.de